Deutscher Gewerkschaftsbund

28.10.2020
Bundesweiter Aktionstag

Für Regelsätze die zum Leben reichen!

Demnächst beschließen Bundestag und Bundesrat die neuen Regelsätze ab 2021 für Millionen arbeitsloser und einkommensarmer Menschen. Dabei sind wieder keine Verbesserungen geplant. Im Gegenteil: Bei der Berechnung der Regelsätze orientiert sich die Regierung an den ärmsten 15 % der Bevölkerung und streicht davon noch willkürlich ca. 160 Euro. Wir fordern die Rücknahme aller politisch motivierten Streichungen beim Existenzminimum!

Bei der aktuellen Kampagne von „AufRecht bestehen“ geht es um zweierlei: Zum einen um die Abwehr der willkürlichen Kürzungen, die die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf für die kommenden Regelsätze an den statistischen Ergebnissen der EVS vorgenommen hat (Erläuterungen s.u.). Ohne diese Kürzungen betrüge der Regelsatz für einen Alleinstehenden im kommenden Jahr nicht 446, sondern mindestens 600 €! Das Gesetz steht im November im Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung. Zweitens wird eine Soforthilfe für corona-bedingte Mehrausgaben gefordert.

Wir werden am 30. und 31.10. in der Dortmunder City vertreten sein, und zwar an der Ecke Katharinenstr./Schmiedingstr., jeweils von 10 bis 15 Uhr.

* Erläuterungen:
Mittels Streichung diverser Ausgaben, die laut Bundesregierung nicht zum Existenzminimum zählen, wurden die Regelsätze im Gesetzentwurf – wie auch schon in den Jahren zuvor - systematisch kleingerechnet; vieles davon ist lebensfern und alles andere als bedarfsgerecht. Von den Konsumausgaben der ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung – Wohnkosten ausgeklammert - werden lediglich 74 Prozent (!) als regelsatzrelevant anerkannt. Ohne diese Kürzungen betrüge der Regelsatz für einen Alleinstehenden im kommenden Jahr nicht 446, sondern mindestens 600 €.

Der Paritätische hat überdies darauf hingewiesen, dass besonders starke Kürzungen in Bereichen erfolgen, die für die Teilhabe der Betroffenen am gesellschaftlichen Leben wichtig sind. Allein in den 3 Ausgabegruppen Verkehr, Freizeit/Kultur und Beherbergung/Gaststätten, „die für ein sozial eingebundenes Leben entscheidend sind, fehlen annähernd 120 Euro gegenüber dem bereits bescheidenen Standard der Referenzgruppe“ (aus: Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf des Regelbedarfsermittlungsgesetzes, Juli 2020, S. 12).
(mit Referenzgruppe sind die in die Auswertung einbezogenen ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung gemeint)